Nach den Sommerferien kann freiwillig in den großen Pausen im Raum B304 getestet werden. Die Testfrequenz wird der jeweiligen pandemischen Lage angepasst.
Im Allgemeinen gelten für Infizierte und Kontaktpersonen im Schulbetrieb fortan die Regelungen der Basisschutzmaßnahmenverordnung (§ 6). Mit Blick auf die Infektionslage einzelner Schulen treffen die zuständigen Gesundheitsämter ggf. Entscheidungen über konkret einzuleitende Maßnahmen. Anlassbezogen kann das Gesundheitsamt – und nicht die Schule selbst – u.a. auch zusätzliche Testungen, eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht oder „test to stay“-Maßnahmen für einzelne Klassen, Jahrgänge u.ä. anordnen.
Infobriefe des stellv. Schulleiters Herrn Seehars im Sj 2021-22
Informationsschreiben vom SenBJF
Informationen des Senats Bildung Jugend und Familie zum Thema "Corona"
Infografik Sen BJF - Wenn mein Kind krank wird.pdf
Infografik SenBJF zu Corona für Schulen und Kitas.pdf
Infografik SenBJF - Corona-Stufenplan für Berliner Schulen 20.11.2020.pdf
Musterhygieneplan Sekundarstufe Februar 2022.pdf
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