1. Definition
Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Partizipation in der Institution Schule. Er ist das gemeinsame Gremium einer Klasse. In den wöchentlichen Sitzungen beraten, diskutieren und entscheiden die Schüler*innen über selbstgewählte Themen, z.B. über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten.
2. Organisation
In allen Klassen 7 ist der Klassenrat eine fest eingerichtete Institution des Unterrichtsmanagements. Dieser wird zuerst in den Klassen eingeführt und dann gemeinsam mit der Klassenleitung wöchentlich durchgeführt. Ab Klassenstufe 8 hat der Klassenrat keine eigene Stunde mehr im Stundenplan. Er wird aber weiterhin regelmäßig durchgeführt. Das Konzept ist aber ein anderes: gekoppelt mit den festen SV-Sitzungen im Schuljahr kann die Klasse anschließend einen Klassenrat durchführen.