Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an dem sich aus der Stundentafel ergebenden Unterricht der Pflicht- und Wahlkursen der Qualifikationsphase sowie den sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen bis zu deren regulärem Ende verpflichtet. Werden für das Fernbleiben vom Unterricht oder für das Nichterbringen von Leistungen Gründe genannt, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, so sind diese unverzüglich darzulegen. Die Schule kann die Vorlage eines geeigneten Nachweises, in Krankheitsfällen eines ärztlichen Attestes, verlangen. Bei Versäumnis eines Klausurtermins in der Qualifikationsphase muss der Nachweis innerhalb von drei Unterrichtstagen nach dem versäumten Klausurtermin im Sekretariat zur Weiterleitung an die Oberstufenkoordination eingegangen sein. Rückwirkend ausgestellte Atteste werden nicht angenommen.
Die Fehlzeiten werden seit 2017 in WebUntis erfasst, dort vom der Tutorin oder dem Tutor bearbeitet und sollten von den Schülerinnen und Schülern selbständig in ihrem Account auf dem Rechner (in der App nicht möglich) verfolgt werden.
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