Viel Erfolg bei den Prüfungen im Abitur 2024
Sauzay-Leitfaden

1. Auf der Suche nach einer Partnerin/einem Partner: über die Schule, private Kontakte, die Kleinanzeigen des DFJW
Bei der Wahl einer/s geeigneten Austausch-Partnerin/-Partners zu beachten:
Alter, Hobbys und Interessen, Temperamente, Wohnsituation, Nichtraucher, Geschwister, Eltern, Tiere, Entfernung zur Schule, Motivation (!), Familiengewohnheiten, religiöse Ausprägung, evtl. Kostenfragen klären (z.B. bei Mitnahme in den Urlaub)

2. Partner/Partnerin gefunden: sich auf einen Zeitraum einigen.
Unbedingt beachten: Zwischen der Antragstellung und dem Beginn des Austausches sollten mindestens sechs Wochen liegen.
Die Schülerinnen und Schüler des Schiller-Gymnasiums müssen mindestens sechs fortlaufende Wochen oder insgesamt acht Wochen (im Halbjahr) am Unterricht teilgenommen haben, um eine Zeugnisnote zu erhalten.
Um die Beschaffung und rechtzeitige Abgabe von Formularen zur Wahlpflichtkurswahl, zum Betriebspraktikum, zur Präsentationsprüfung im MSA u.a. müssen sich die Schülerinnen/Schüler bzw. deren Eltern selbst kümmern.

3. Unbedingt bei allen Schritten Klassenlehrerin/Klassenlehrer informieren!

4. Dreiseitigen Antrag (Dossier Familie-Schule) aus dem Internet ausdrucken (dfjw.org) und ausfüllen. Genaue Austauschdaten angeben. Betreuungskräfte für den Austausch sind die jeweilige Französisch-Lehrkraft und Frau Schwarz. Zuschussantrag für das DFJW auf der Online-Plattform ausfüllen und absenden.

5. Die Schülerin/der Schüler gibt beide Anträge der jeweiligen Französisch-Lehrkraft. Die Kollegin/der Kollege reicht die Anträge an die Fachleitung für Französisch weiter.

6. Die Schulleiterin prüft den Antrag und unterschreibt ihn in der Regel.

7. Der Antrag wird über die jeweilige Französisch-Lehrkraft wieder der Schülerin/dem Schüler zurückgegeben.

8. Das Dossier Familie-Schule kopieren und in zweifacher Ausfertigung nach Frankreich schicken. Ein Exemplar ist für die Schule, das andere für die Familie vorgesehen.

9. Den Antrag auf Zuschuss zu den Fahrtkosten direkt an das Deutsch-Französische Jugendwerk schicken. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Abreise dort eingegangen sein.

10. Der Zuschuss wird erst nach Ende der Maßnahme überwiesen. Voraussetzung ist die Anfertigung eines Erfahrungsberichts sowie die Vorlage einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Schulbesuchs. Beides muss bis spätestens vier Wochen nach Rückkehr aus Frankreich beim DFJW eingegangen sein.                                                                                  

Viel Erfolg! - C. Schwarz